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Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Sonja Weber-Menges

Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Raum: AR-D 4105

Tel.:   +49 (0)271/740-4233
Mobil.:  +49 (0)175/600-4044
E-Mail:  behindertenberatung@uni-siegen.de

Psychologische Beratung

Dipl.-Psych. Emine Selvi

Raum: AR-SSC 0.19

Psychologin Anna Elisabeth Schäfer (M.Sc.)

Raum: AR-SSC 0.18

Tel.:   +49 (0) 271 740 -4300
E-Mail:   psychologische-beratung[at] zv.uni-siegen.de

Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen

Hilfe zum Thema Lehre

Für weitere Informationen und Hilfestellung zur barrierefreien Lehre steht Ihnen auch das Team der Hochschuldidaktik der Universität Siegen zur Verfügung.

Kontakt:
Hochschuldidaktik
http://hd.uni-siegen.de/

Informationen zu barrierefreier Lehre

 

Knowledge Badge: „Barrierefrei lehren“

Mit dem Knowledge Badge „Barrierefrei lehren“ bietet die Universität Siegen ihren Dozierenden jetzt eine digitale Fortbildung an – inklusive praktischer Lösungen, um Veranstaltungen und Dokumente barrierefrei zu gestalten.

Unscheinbare Hindernisse können die Lehre massiv einschränken – um ihre eigenen Lehrveranstaltungen barrierefrei zu gestalten und Studierenden den Zugang zu erleichtern, können sich Dozierende der Universität Siegen jetzt durch einen Online-Selbstlernkurs weiterbilden. Die Uni Siegen ist einer von vier assoziativen Partnern, die das Knowledge Badge „Barrierefreies Lehren“ inklusive Abschlussprüfung und Zertifizierung anbieten.

„Meistens sind es viele Kleinigkeiten, die einen großen Unterschied machen können, zum Beispiel das klare und deutliche Sprechen und dafür zu sorgen, dass man gesehen wird, damit auch schwerhörige Personen durch Lippenlesen folgen können. Solche Maßnahmen bedeuten keinen Mehraufwand – man muss sie sich nur bewusst machen", erklärt Sven Bittenbinder, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Wirtschaftsinformatik, insb. IT für die alternde Gesellschaft an der Universität Siegen. Als Teil des Organisationsteams hat er die Prüfung für das Knowledge Badge nach Siegen geholt. „Rund 90 Prozent aller Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens durch Krankheiten oder Unfälle, daher betrifft Barrierefreiheit uns alle", so Prof. Dr. Claudia Müller.

Der Online-Kurs umfasst etwa 20 bis 25 Stunden Selbstlernphase und kann jederzeit begonnen werden. Während der aktuellen Pilotphase können Dozierende der Uni Siegen kostenlos daran teilnehmen. Um das Zertifikat zu erwerben, ist eine Präsenzprüfung über die Lernplattform Moodle erforderlich. Diese kann an der Universität Siegen abgelegt werden – der nächste Prüfungstermin findet am 20. März um 14 Uhr statt.

Interessierte können sich über die Website des IAAP für den Online-Kurs anmelden.

Kontakt:
Sven Bittenbinder
Wirtschaftsinformatik, insb. IT für die alternde Gesellschaft
E-Mail: sven.bittenbinder@uni-siegen.de
Tel.: 0271 740-4470

Weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Pressemitteilung.

 

Einführung zu Nachteilsausgleichen Teil I

Transkript zum Video

 

Einführung zu Nachteilsausgleichen Teil II

Transkript zum Video


 

Weitergehende Informationen:

Nachteilsausgleiche in Prüfungen

Wir möchten Sie auf den für Lehrende und Prüfungsämter interessanten Beitrag von Herrn Prof. Ennuschat „Das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) und seine Bedeutung für Nachteilsausgleiche in Prüfungen“ hinweisen. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift Studium und Beratung 4/2020 veröffentlicht.

In dem Beitrag begründet Prof. Ennuschat seine Position, nach der ein Nachteilsausgleich nur dann verwehrt werden könne, wenn – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - der Prüfungszweck dies zwingend erfordere. Dies ergibt sich für ihn aus dem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und Art. 5. Abs. 2 UN-BRK normierten Verbot der Benachteiligung bzw. Diskriminierung.

Herr Prof. Ennuschat ist Verfasser des Rechtsgutachtens „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“, das er im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erstellte.

Den Beitrag können Sie hier einsehen.

Online-Veranstaltungen barrierefrei gestalten

Domingos de Oliveira, Experte für barrierefreies Internet, hat einen Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Online-Veranstaltungen veröffentlicht. Der Leitfaden ist ein erster Einstieg, der nach und nach durch weitere Erfahrungen erweitert werden kann.

 

Hintergründe:

Nach der 20. Sozialerhebung des Studentenwerks von 2012 haben etwa 7% der eingeschriebenen Studierenden an deutschen Hochschulen eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Etwa ein Drittel davon sieht sich krankheits- oder behinderungsbedingt im Studium erheblich beeinträchtigt.
Die soziale Dimension des Bologna Prozesses macht den Hochschulen klare und terminierte Zielvorgaben zur Umsetzung eines barrierefreien Studiums.

Im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Studiengänge auf europäischer Ebene wird auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit eingefordert. Das bedeutet konkret, dass zum einen angemessene Studienbedingungen geschaffen werden müssen, die es z. B einem Menschen mit schwerer Behingerung möglich machen, am Studium, an der Forschung und am sozialen Leben der Universität teilzunehmen. Zum anderen müssen die Bedingungen soweit vereinheitlicht sein, dass auch ein Wechsel des Studienortes grundsätzlich möglich ist. Die Hochschulen haben sich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, die einen angemessenen Nachteilsausgleich gewährleisten.

Die Universität Siegen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die erforderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen. Dazu gehört das Streben nach angemessener Barrierefreiheit bei Wegen, Räumlichkeiten und Ausstattung, sowie das Bemühen, auch wahrnehmungs-, mobilitäts- oder gesundheitlich eingeschränkten Studierenden ein Lern- und Arbeitsumfeld zu schaffen, das für einen Studienerfolg notwendig ist. Dazu kann die Bereitstellung technischer Hilfsmittel ebenso gehören wie Unterstützung durch zusätzliche Materialien, Skripte sowie Hilfen anderer Art, wie bspw. Zeitzugaben oder angemessenere Formen der Leistungserbringung.

Auch entsprechende Vorgaben in den Prüfungsordnungen tragen dem Gedanken eines Nachteilsausgleichs Rechnung. Dabei bleibt zu bedenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich in ihren Formen und Konsequenzen sind und dass Hilfen und Lösungen gegebenenfalls individuell abgestimmt sein müssen.

 
 
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