Dr. Sonja Weber-Menges
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Raum: AR-D 4105
Tel.:  +49 (0)271/740-4233
Mobil.: +49 (0)175/600-4044
E-Mail: behindertenberatung@uni-siegen.de
Dipl.-Psych. Emine Selvi
Raum: AR-SSC 0.19
Psychologin Anna Elisabeth Schäfer (M.Sc.)
Raum: AR-SSC 0.18
Tel.:  +49 (0) 271 740 -4300
E-Mail:   psychologische-beratung[at]
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Adolf-Reichwein-Straße 2 57076 Siegen
Für weitere Informationen und Hilfestellung zur barrierefreien Lehre steht Ihnen auch das Team der Hochschuldidaktik der Universität Siegen zur Verfügung.
Kontakt:
Hochschuldidaktik
http://hd.uni-siegen.de/
Informationen zu barrierefreier Lehre
Aktuelles:
Wir möchten Sie auf den für Lehrende und Prüfungsämter interessanten Beitrag von Herrn Prof. Ennuschat „Das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) und seine Bedeutung für Nachteilsausgleiche in Prüfungen“ hinweisen. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift Studium und Beratung 4/2020 veröffentlicht.
In dem Beitrag begründet Prof. Ennuschat seine Position, nach der ein Nachteilsausgleich nur dann verwehrt werden könne, wenn – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - der Prüfungszweck dies zwingend erfordere. Dies ergibt sich für ihn aus dem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und Art. 5. Abs. 2 UN-BRK normierten Verbot der Benachteiligung bzw. Diskriminierung.
Herr Prof. Ennuschat ist Verfasser des Rechtsgutachtens „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“, das er im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erstellte.
Den Beitrag können Sie hier einsehen.
Corona - Informationen zum Umgang mit Studierenden die einer Risikogruppe angehören
Online-Veranstaltungen barrierefrei gestalten
Nach der 20. Sozialerhebung des Studentenwerks von 2012 haben etwa 7% der eingeschriebenen Studierenden an deutschen Hochschulen eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Etwa ein Drittel davon sieht sich krankheits- oder behinderungsbedingt im Studium erheblich beeinträchtigt.
Die soziale Dimension des Bologna Prozesses macht den Hochschulen klare und terminierte Zielvorgaben zur Umsetzung eines barrierefreien Studiums.
Im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Studiengänge auf europäischer Ebene wird auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit eingefordert. Das bedeutet konkret, dass zum einen angemessene Studienbedingungen geschaffen werden müssen, die es z. B einem Menschen mit schwerer Behingerung möglich machen, am Studium, an der Forschung und am sozialen Leben der Universität teilzunehmen. Zum anderen müssen die Bedingungen soweit vereinheitlicht sein, dass auch ein Wechsel des Studienortes grundsätzlich möglich ist. Die Hochschulen haben sich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, die einen angemessenen Nachteilsausgleich gewährleisten.
Die Universität Siegen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die erforderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen. Dazu gehört das Streben nach angemessener Barrierefreiheit bei Wegen, Räumlichkeiten und Ausstattung, sowie das Bemühen, auch wahrnehmungs-, mobilitäts- oder gesundheitlich eingeschränkten Studierenden ein Lern- und Arbeitsumfeld zu schaffen, das für einen Studienerfolg notwendig ist. Dazu kann die Bereitstellung technischer Hilfsmittel ebenso gehören wie Unterstützung durch zusätzliche Materialien, Skripte sowie Hilfen anderer Art, wie bspw. Zeitzugaben oder angemessenere Formen der Leistungserbringung.
Auch entsprechende Vorgaben in den Prüfungsordnungen tragen dem Gedanken eines Nachteilsausgleichs Rechnung. Dabei bleibt zu bedenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich in ihren Formen und Konsequenzen sind und dass Hilfen und Lösungen gegebenenfalls individuell abgestimmt sein müssen.
- Merkblatt zu barrierefreier Lehre
- Informationen zu Studierenden mit Nachteilsausgleich finden Sie im Bereich "Service für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung"