Dr. Sonja Weber-Menges
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Raum: AR-D 4105
Tel.:  +49 (0)271/740-4233
Mobil.: +49 (0)175/600-4044
E-Mail: behindertenberatung@uni-siegen.de
Dipl.-Psych. Emine Selvi
Raum: AR-SSC 0.19
Psychologin Anna Elisabeth Schäfer (M.Sc.)
Raum: AR-SSC 0.18
Tel.:  +49 (0) 271 740 -4300
E-Mail:   psychologische-beratung[at]
zv.uni-siegen.de
Adolf-Reichwein-Straße 2 57076 Siegen
Raum: AR-H 106
Telefon: 0271/740-4601
E-Mail: sozref@asta.uni-siegen.de
Was zählt zu den Behinderungen und chronischen Erkrankungen?
- Mobilitäts- und Bewegungsbeeinträchtigungen
- Sehbeeinträchtigung
- Teilleistungsstörungen
- Hörbeeinträchtigung
- chronisch-somatische Erkrankungen
- Sprach-/Sprechbeeinträchtigung
- psychische Erkrankungen
- Legasthenie / Dyskalkulie
- Sonstige Beeinträchtigungen
Hieraus wird ersichtlich, dass lediglich bei ca. einem Drittel der Studierenden mit Beeinträchtigungen diese für Dritte direkt wahrnehmbar sind; knapp zwei Drittel der Behinderungen bleiben unbemerkt, wenn Studierende nicht selbst darauf aufmerksam machen.
Aus dieser Vielfalt der Studierenden mit Beeinträchtigungen erwächst eine Vielfalt an beeinträchtigungsbedingten Anforderungen an Studium und Lehre, Hochschulen und Studierendenwerke, wobei bauliche Barrieren nur ein Thema unter vielen darstellen, da kommunikative, organisatorische und strukturelle Barrieren sich ebenfalls stark studienerschwerend auswirken.
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sehen sich beispielsweise beim Studienzugang, im Studium, bezüglich der Studienfinanzierung und auch im alltäglichen Leben mit Schwierigkeiten konfrontiert. Die Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Siegen regeln für behinderte und / oder chronisch kranke Studierende den durch ihre spezifische Situation bedingten Nachteilsausgleich im Studien- und Prüfungsverlauf. Auch gibt es für verschiedene Bedarfsgruppen weitere spezielle Hilfen. Oft besteht jedoch ein erhebliches Informationsdefizit, denn viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich oder sonstige Hilfen haben oder wie sie diese geltend machen können. Andere wollen sich nicht gern als beeinträchtigt, als Mensch mit besonderen Belangen, als ‚behindert‘ outen. Aufgrund von Fehlinformationen verzichten sie lieber auf ihre Rechte – oft zum eigenen Nachteil.
Rat und Hilfe finden sie bei der Beauftragten für Studierende mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung der Universität Siegen sowie bei den zuständigen Personen in den Fachbereichen. Studierende oder Studieninteressenten, die durch gesundheitliche Probleme oder Behinderungen in ihrer Studierfähigkeit eingeschränkt sind, sollten sich zunächst einmal an die Beauftragte für Behindertenfragen wenden.
Allgemein gilt dabei: mit persönlichen Informationen wird stets absolut vertraulich umgegangen!