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Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Sonja Weber-Menges

Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Raum: AR-D 4105

Tel.:   +49 (0)271/740-4233
Mobil.:  +49 (0)175/600-4044
E-Mail:  behindertenberatung@uni-siegen.de

Psychologische Beratung

Dipl.-Psych. Emine Selvi

Raum: AR-SSC 0.19

Psychologin Anna Elisabeth Schäfer (M.Sc.)

Raum: AR-SSC 0.18

Tel.:   +49 (0) 271 740 -4300
E-Mail:   psychologische-beratung[at] zv.uni-siegen.de

Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen

Sozialreferat des AStA

Raum: AR-H 106
Telefon: 0271/740-4601
E-Mail: sozref@asta.uni-siegen.de

Infos zum Nachteilsausgleich

Mehr Informationen durch Klick auf die Überschrift.

1) Rechtliche Grundlagen mehr...

Die Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Siegen regeln für verschiedene Bedarfsgruppen Studierender den durch ihre spezifische Situation bedingten Nachteilsausgleich im Studien- und Prüfungsverlauf. Dieser zielt auf die Gleichstellung aller Studierenden ab und soll neben der Gewährleistung der tatsächlichen Gleichstellung im Studienalltag auch einer Verlängerung der Studienzeit der Bedarfsgruppen entgegenwirken. Für die Gruppe der Studierenden mit Behinderung und / oder mit chronischer Erkrankung sind unterschiedliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich vorgesehen.

2) Personenkreis und notwendige Bescheinigungen mehr...

Studierende, die einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen beantragen wollen, müssen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (NA) beim zuständigen Prüfungsamt stellen und entsprechende Nachweise beifügen. Dazu gehört vor allem ein entsprechendes (fach-)ärztliches Gutachten, ggf. der Schwerbehindertenausweis, sowie eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten.

3) Art und Umfang des Ausgleichs mehr...

Ein Nachteilsausgleich kann nur individuell beantragt, begründet und bewilligt werden. Das bedeutet, dass der*die Betroffene körperliche und gesundheitliche Einschränkungen dokumentiert und beim Prüfungsamt einen Nachteilsausgleich beantragt. In Absprache mit der Schwerbehindertenvertretung beantragt der*die Betroffene beim zuständigen Prüfungsamt eine angemessene Modifizierung der Prüfungsleistungen. Die Änderung der Prüfungsleistung trägt den individuellen Einschränkungen des Antragstellers gezielt Rechnung, d.h. Maßgaben zum Nachteilsausgleich müssen in deutlichem Zusammenhang zu den Einschränkungen des Antragstellers stehen. Ein Nachteilsausgleich kann daher nur individuell und bezogen auf konkrete gesundheitliche Probleme gewährt werden. Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches wären beispielsweise:

  • Zeitzugabe bei Klausuren
  • Umwandlung von Klausuren in mündliche Prüfungen (oder umgekehrt)
  • Unterbrechung von Prüfungen durch Erholungspausen
  • Splitten von Prüfungsleistungen in Teilleistungen
  • Eigener Bearbeitungsraum mit gegebenenfalls bedarfsgerechter Ausstattung
  • Nutzung von Hilfsmitteln

In jedem Falle sollten Art und Umfang des Nachteilsausgleiches auch mit der*dem behandelnden Arzt*Ärztin besprochen und von diesem*dieser in einem Attest benannt werden.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsamt eingehen, er sollte also am besten in den ersten Wochen des Semesters vorbereitet und mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung abgestimmt werden.

Beim Nachteilsausgleich geht es nicht um irgendwelche Erleichterungen bei Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, sondern es sollen gezielt Benachteiligungen abgebaut werden. Da eine generelle und verbindliche Regelung von Prüfungsmodalitäten für Menschen mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung kaum möglich ist, kann es beim Nachteilsausgleich nur um eine gezielte kompensatorische Maßnahme gehen, über die im Einzelfall entschieden wird. Betroffene sollten sich daher auch immer rechtzeitig mit den jeweiligen Prüfer*innen in Verbindung setzen, die vorhandenen Schwierigkeiten besprechen und die gewünschten Konditionen mit ihnen abklären. Beratung und Unterstützung finden Sie bei Bedarf bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung.

4) Bewerbung, Zulassung zum Studium, Einschreibung mehr...

Für einige Fächer und Studiengänge gibt es an der Universität Siegen ein örtliches Auswahlverfahren, da das Angebot an Studienplätzen geringer ist als die Zahl der Studieninteressenten. Menschen mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung haben die Möglichkeit, über einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit ihre Aussichten auf einen Studienplatz zu erhöhen. Zur Antragsstellung benötigen Sie neben dem formlosen Antrag entsprechende medizinische und schulische Gutachten. Da die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen in der Regel einige Vorbereitungszeit benötigt, ist es empfehlenswert, frühzeitig die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und eine Beratung bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung wahrzunehmen. Die Aussichten auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Fach oder Studiengang lassen sich so verbessern. Eine Garantie zur Zulassung kann es nicht geben.

 
 
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