Dr. Sonja Weber-Menges
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Raum: AR-D 4105
Tel.:  +49 (0)271/740-4233
Mobil.: +49 (0)175/600-4044
E-Mail: behindertenberatung@uni-siegen.de
Dipl.-Psych. Emine Selvi
Raum: AR-SSC 0.19
Psychologin Anna Elisabeth Schäfer (M.Sc.)
Raum: AR-SSC 0.18
Tel.:  +49 (0) 271 740 -4300
E-Mail:   psychologische-beratung[at]
zv.uni-siegen.de
Adolf-Reichwein-Straße 2 57076 Siegen
Raum: AR-H 106
Telefon: 0271/740-4601
E-Mail: sozref@asta.uni-siegen.de
Spezielle Hilfen zur Unterstützung im Studium
Projekt "Inklusionstutor*innen"
An der Universität Siegen gibt es seit dem Wintersemester 2020/21 das neue Projekt der studentischen Inklusionstutorinnen und -tutoren. Diese untestützen behinderte und/oder chronisch kranke Studierende in vielen unterschiedlichen Bereichen rund ums Studium. Je nach Art der Beeinträchtigung gibt es hier vielfältige und individuell abgestimmte Möglichkeiten der Unterstützung. Auch wird die Gelegenheit gegeben, eigene Projekte zum Thema Studium mit Beeinträchtigung und Inklusion an der Universität Siegen umsetzen, z.B. :
- Information beeinträchtigter Kommiliton*innen
- Unterstützung bei der Umsetzung barrierfreier Lehr-Lernmaterialien
- Unterstützung bei der Umsetzung barrierefreier Online-Lehre
- Gestaltung von barrierefreien Studienbedingungen und Veranstaltungen
- Sensibilisierung bei Studierenden und Lehrenden
Unterstützung für Schwerbehinderte
Um längere Fußwege zu vermeiden, können Studierende mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen einen Schwerbehindertenparkplatz auf dem Universitätsgelände zugewiesen bekommen. Der Antrag kann bei der Beauftragten für Behindertenfragen gestellt werden.
Auf Antrag ist für Schwerbehinderte eine Rückerstattung des Beitrags zum Semesterticket möglich. Dieser Antrag ist beim Sozialreferat des ASTA zu stellen.
Unterstützung für Schwerbehinderte in der Mensa
Neuer Service für Schwerbehinderte: Nach Rücksprache mit dem Arbeitskreis Barrierefreie Universität Siegen bietet das Studentenwerk Siegen Unterstützung für Blinde, Sehbehinderte oder Rollstuhlfahrer beim Essen in der Mensa an.
Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0271 / 740-3129 melden, um eine Assistenz beim Essen in der Mensa zu erhalten. Sie werden dann im Vorraum der Mensa erwartet, ein Mitarbeiter geht mit in die Mensa hinein, erläutert die Menü-Angebote und hilft beim Abholen des Essens sowie bei der Rückgabe des Geschirrs.
Zusätzliche Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte an der Universität Siegen
Ein Lesegerät mit DIN A 3 Scanner, Sprachausgabe und Brailledrucker für Blinde und Sehgeschädigte steht am Blindenarbeitsplatz der Uni Bibliothek im Raum AR-D 4004 allen betroffenen Nutzern zur Verfügung. Eine Einweisung durch das Bibliothekspersonal ist erforderlich.
Seit dem Winter Semester 2013 bietet die Universität Siegen für blinde und sehgeschädigte Studierende eine zusätzliche Unterstützung an. Bücher und Texte können bei Bedarf eingescannt werden, sodass sie den Betroffenen mit einem Sprachprogramm vorgelesen werden können. Das Einscannen der Texte ist jedoch manchmal sehr schwierig, zumal wenn die Qualität von Kopien nicht die beste ist. Vor allem Kopien sind oft von sehr schlechter Qualität und besonders Bücher mit größerer Seitenzahl lassen sich häufig nur schwer mit Hilfe eines Scanners einlesen.
Bücher, Skripte und Seminartexte werden daher von einer studentischen Hilfskraft so aufbereitet, dass sie problemlos mit Hilfe eines Lesegerätes genutzt werden können. Mit diesem Service leistet die Universität Siegen eine wichtige Hilfe im Studium für blinde und sehgeschädigte Studierende.
Um diese Hilfe zu nutzen, wenden Sie sich bitte an die Behindertenbeauftragte der Universität Siegen.
Zusätzliche Hinweise für Hör- oder sehgeschädigten Studierende
Blinde / Sehbehinderte und Hör- oder sehgeschädigten Studierenden wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den Dozenten in ihren Lehrveranstaltungen in Verbindung zu setzen und um Skripte, Protokolle oder sonstige Unterlagen zu den Vorlesungen oder Seminaren zu bitten.
Bauliche Barrierefreiheit
Die Universität strebt eine umfassende Barrierefreiheit aller Hochschulgebäude an. Vor allem bei den älteren Gebäuden sowie in der Zeit der Baumaßnahmen am AR-Campus besteht jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf. Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Studierende sollten sich frühzeitig mit den Wegen und den räumlichen Gegebenheiten vertraut machen und etwaige Probleme der Beauftragten für Behindertenfragen mitteilen, damit diese sich um Abhilfe bemühen kann.
Hilfen für Studierende mit Legasthenie
Studierenden mit Legasthenie kann auf Antrag bei der Behindertenbeauftragten z.B. für ihre Abschlussarbeit eine Korrekturhilfe zur Verfügung gestellt werden.
Hilfen für Studierende mit psychischer Erkrankung
Studierenden mit psychischer Erkrankung steht an der Universität Siegen die psychologische Beratung zur Verfügung.
Wohnen und Studienförderung
In den Wohnheimen des Studentenwerks gibt es einige Zimmer, die speziell für Rollstuhlfahrer ausgestattet sind. Eine frühzeitige Reservierung ist unbedingt erforderlich.
Studienförderung kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird empfohlen, rechtzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter über eine Verlängerung der Studienförderung zu sprechen.